Allgemein
Wer ist eGesundheit Deutschland?
Die gesetzlichen Krankenkassen AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse haben sich im Frühjahr 2023 in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eGesundheit Deutschland zusammengeschlossen, um Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen mit einem spürbaren Mehrwert für alle Beteiligten gemeinsam umzusetzen. Mit dem Zusammenschluss werden die Interessen von rund 34 Millionen Krankenversicherten vertreten. Das entspricht etwa 50 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland.
Was bietet eGesundheit Deutschland?
Ein digitales Verfahren, mit dem Hilfsmittel wie zum Beispiel Bandagen, Einlagen, Inkontinenzartikel oder Glukosesensoren elektronisch verordnet werden können. Für solche Hilfsmittel werden bislang jährlich noch rund 33 Millionen Papier-Verordnungen für die Krankenversicherten der sieben Krankenkassen ausgestellt. Ausgenommen in diesem Verfahren sind noch Seh- und Hörhilfen sowie Pflegehilfsmittel. Die Versicherten der beteiligten Krankenkassen können die eVerordnungen über die jeweilige App ihrer Krankenkasse empfangen und an Hilfsmittelanbieter (z. B. Sanitätshäuser, Apotheken) weiterleiten.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft eGesundheit Deutschland?
Die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der Krankenkassen bildet § 4 Abs. 3 SGB V.
Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen wurde auf Basis von § 94 Abs. 1a SGB X in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet.
Die Einbindung der Industriepartner zur Entwicklung der technischen Infrastruktur erfolgte auf Basis von § 68a Abs. 3 SGB V.
Warum engagiert sich eGesundheit Deutschland schon vor dem offiziellen Start der gematik?
Ein Angebot für alle gesetzlich Krankenversicherten wird nicht vor 2030 erwartet. Es soll dann ähnlich wie das gesetzliche E-Rezept bereitgestellt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft eGesundheit Deutschland hat deutlich vor diesem Termin eine „Blaupause“ entwickelt. Diese kann bereits jetzt von den Versicherten der beteiligten Krankenkassen genutzt werden. Darüber hinaus leisten eVerordnungen einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit wird somit unterstützt.
Ein weiterer Vorteil: Wir nutzen vorhandene digitale Strukturen im Bereich der Hilfsmittelanbieter (z. B. Sanitätshäuser, Apotheken) und sorgen für einen entsprechenden Ausbau.
Warum engagiert sich eGesundheit Deutschland schon vor dem offiziellen Start der gematik?
Ein Angebot für alle gesetzlich Krankenversicherten wird nicht vor 2028 erwartet. Es soll, wie das gesetzliche E-Rezept, von der gematik eingeführt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft eGesundheit Deutschland will deutlich vor diesem Termin eine „Blaupause“ der gematik-Umsetzung entwickeln und ihren Krankenversicherten anbieten. Damit bieten wir die Vorteile einer eVerordnung schneller an.
Darüber hinaus leisten eVerordnungen einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Somit unterstützen wir die Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit.
Wir nutzen vorhandene digitale Strukturen im Bereich der Hilfsmittelanbieter (z. B. Sanitätshäuser, Apotheken) und sorgen für einen entsprechenden Ausbau.
Welche Vorteile ergeben sich für das Gesundheitssystem?
Mit dem neuen Verfahren unterstützen die Krankenkassen der Arbeitsgemeinschaft eGesundheit Deutschland frühzeitig den nächsten Schritt in der digitalen Transformation. Die sieben Krankenkassen haben ihre praxistaugliche Lösung deutlich vor der gesetzlich vorgesehenen Umstellung der gematik von Papier- auf elektronische Verordnungen entwickelt. So kann das Projekt auch als Blaupause für die spätere breite Umstellung dienen.
Sind die Daten der eVerordnung sicher?
- Die eVerordnungen liegen auf sicheren Servern in Deutschland.
- Versicherte haben die Datenhoheit und können den gewünschten Hilfsmittelanbieter (z. B. Sanitätshaus, Apotheke) auswählen. Erst nach dem Zuweisen der eVerordnung kann der Hilfsmittelanbieter diese einsehen.
- Einen Zugriff auf die Daten haben nur die Arztpraxen, die die eVerordnung ausgestellt haben, und der Hilfsmittelanbieter, der die Versorgung übernehmen soll.
- Im Rahmen eines Genehmigungsprozesses und bei der Abrechnung erhält auch die zuständige Krankenkasse einen Zugriff auf die eVerordnung.
- Die Apps der Krankenkassen verfügen über eigene, zusätzliche Schutzmechanismen.