Weniger Aufwand, mehr Zeit!

Mit der eVerordnung gelingt ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Gesundheitssystem von morgen.

Rund 34 Millionen Krankenversicherte von sieben großen Krankenkassen bekommen im Lauf des Jahres 2024 die Möglichkeit, ihre Hilfsmittel-Verordnungen beispielsweise für Bandagen oder Einlagen bequem digital einzulösen! Mit Vorteilen für alle Beteiligten: Nicht nur Krankenversicherte, sondern auch Arztpraxen sowie Hilfsmittelanbieter, wie Sanitätshäuser und Apotheken, sparen Zeit und Aufwand mit dem neuen digitalen Verfahren per App.

Hinweis:
Wie Sie die Vorteile der eVerordnung nutzen können, erfahren Sie, sobald der Service verfügbar ist.

Wer profitiert von der eVerordnung?

Verfügbare Produktgruppen

Hier finden Sie eine Übersicht der Hilfsmittel, die im Laufe des Jahres 2024 digital verordnet werden können. Das Angebot wird dann stetig erweitert.

  • Adaptionshilfen
  • Armprothesen
  • Bade- und Duschhilfen
  • Bandagen
  • Beinprothesen
  • Brustprothesen
  • Einlagen
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Adaptionshilfen
  • Armprothesen
  • Bade- und Duschhilfen
  • Bandagen
  • Beinprothesen
  • Brustprothesen
  • Einlagen
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Epithesen
  • Gehhilfen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Kranken-/Behindertenfahrzeuge
  • Lagerungshilfen
  • Orthesen/Schienen
  • Sitzhilfen
  • Stehhilfen
  • Orthopädische Schuhe
  • Therapeutische Bewegungsgeräte
  • Toilettenhilfen

Gemeinsam für eine effizientere Versorgung

Die eVerordnung ist eine Initiative von eGesundheit Deutschland, einem Gemeinschaftsprojekt von sieben gesetzlichen Krankenkassen mit rund 34 Millionen Krankenversicherten: