Arztpraxen ...

... profitieren von schnelleren Abläufen und weniger Aufwand bei der Verschreibung.

Die eVerordnung:

  • erfordert weder Ausdruck noch manuelle Unterschrift,
  • minimiert Ausstellungsfehler dank integrierter Prüflogiken,
  • macht die meisten Rückfragen unnötig und reduziert den kommunikativen Aufwand,
  • ersetzt Ausdrucke im Zusammenhang mit Hilfsmittelverordnungen und
  • spart jede Menge Papier und schont die Umwelt.

Informationen für Arztpraxen

Können alle Arztpraxen in Deutschland eVerordnungen für Hilfsmittel ausstellen?

Ja, alle Ärzte und Ärztinnen können ab Mitte 2024 dem Selektivvertrag nach § 140a SGB V beitreten, um orthopädische Hilfsmittel elektronisch zu verordnen. Der Beitritt soll über die Praxisverwaltungssysteme von CompuGroup Medical (CGM) und MediSoftware durch eine einfache Zustimmung erfolgen. Weitere Informationen folgen voraussichtlich ab 2024.

Welche Dienstleister unterstützen uns bei der technischen Realisierung der eVerordnung für Hilfsmittel?

In dem Projekt arbeiten wir zusammen mit:

  • den Praxisverwaltungssystem-Herstellern CompuGroup Medical und MediSoftware,
  • der Arbeitsgemeinschaft der führenden Plattformanbieter für Hilfsmittel (ARGE DigHIMI) – bestehend aus den IT-Systemanbietern HMM Deutschland, medicomp und der opta data Gruppe – sowie
  • CGI als „Treuhänder“ – dem Anbieter, der die eVerordnung sicher „verwaltet“ und den Datenschutz gewährleistet.

Welche Vorteile ergeben sich für Arztpraxen aus der eVerordnung für Hilfsmittel?

  • Der bürokratische Aufwand wird verringert. Durch eine Logikprüfung während der Verordnungsausstellung werden Rückfragen von Hilfsmittelanbietern und Krankenkassen reduziert.
  • Zeitgewinn und Ablaufoptimierung: Die gesamte Praxisorganisation profitiert! Die Ärztin oder der Arzt erstellt die eVerordnung bis zum Ende. Es ist grundsätzlich kein Ausdruck mehr notwendig. Die Unterschrift wird mit dem elektronischen Heilberufsausweis sofort digital erstellt.
  • Das Hilfsmittelverzeichnis wird vollständig und übersichtlich in das Praxisverwaltungssystem integriert. Es bietet Unterstützung bei einer schnelleren und einfacheren Ausstellung der Hilfsmittelverordnung. Fehler werden vermieden.
  • Die eVerordnung spart Papier. Ein Papierausdruck ist nur dann notwendig, wenn für das zu verordnende Hilfsmittel noch kein Hilfsmittelanbieter in das Projekt integriert ist. Ein geringerer Papierverbrauch ist ein positiver Beitrag für die Umwelt.

Ist in Arztpraxen eine besondere technische Ausstattung notwendig?

  • Eine Arztpraxis benötigt ein Praxisverwaltungssystem von CompuGroup Medical oder MediSoftware. Dieses wird technisch so erweitert, dass eine eVerordnung ausgestellt werden kann.
  • Darüber hinaus ist der elektronische Heilberufsausweis für die digitale Signatur der eVerordnung erforderlich.

Verfügbare Produktgruppen

Hier finden Sie eine Übersicht der Hilfsmittel, die ab Mitte 2024 digital verordnet werden können. Das Angebot wird dann stetig erweitert.

  • Adaptionshilfen
  • Armprothesen
  • Bade- und Duschhilfen
  • Bandagen
  • Beinprothesen
  • Brustprothesen
  • Einlagen
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Adaptionshilfen
  • Armprothesen
  • Bade- und Duschhilfen
  • Bandagen
  • Beinprothesen
  • Brustprothesen
  • Einlagen
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Epithesen
  • Gehhilfen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Kranken-/Behindertenfahrzeuge
  • Lagerungshilfen
  • Orthesen/Schienen
  • Sitzhilfen
  • Stehhilfen
  • Orthopädische Schuhe
  • Therapeutische Bewegungsgeräte
  • Toilettenhilfen

Einschreibung Arztpraxen

Hier informieren wir Sie demnächst darüber, wie Sie schnell und einfach am Angebot eVerordnung teilnehmen können.

Gemeinsam für eine effizientere Versorgung

Die eVerordnung ist eine Initiative von eGesundheit Deutschland, einem Gemeinschaftsprojekt von sieben gesetzlichen Krankenkassen mit rund 34 Millionen Krankenversicherten: