Krankenversicherte ...

... bekommen ihre Hilfsmittel schneller, sicherer und einfacher.

Die eVerordnung:

  • kann nicht verloren gehen oder beschädigt werden,
  • wird sofort übermittelt und ist immer auf dem Smartphone verfügbar,
  • kann von den Krankenversicherten digital an Hilfsmittelanbieter (z. B. Sanitätshäuser, Apotheken) übermittelt werden und
  • ermöglicht es, den Bearbeitungsstatus jederzeit in der App einzusehen.

Informationen für Krankenversicherte

Steht das Angebot allen Krankenversicherten der beteiligten Krankenkassen zur Verfügung?

Ja, alle Krankenversicherten können ab Mitte 2024 dem Selektivvertrag nach § 140a SGB V beitreten. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen zur Nutzung der App der jeweiligen Krankenkassen erfüllt sein, worüber auch der Beitritt erfolgt.

Welche Vorteile bietet eine eVerordnung den Krankenversicherten?

  • Statt einer Papierverordnung erhalten die Krankenversicherten eine elektronische Verordnung. Diese kann nicht verloren gehen, zerrissen oder verschmutzt werden.
  • Die elektronische Verordnung hat man immer dabei und sie wird kostenlos weitergeleitet (kein Porto).
  • Die Krankenversicherten müssen in der Arztpraxis nicht mehr auf die Ausstellung inklusive Unterschrift warten. Sofern gesetzlich erlaubt, ist sogar eine Verschreibung per Videosprechstunde möglich.
  • Unsere Krankenversicherten erhalten in der App Hilfe bei der Auswahl von Leistungserbringern (z. B. Sanitätshäuser, Apotheken).
  • Es muss keine Papierverordnung aufbewahrt werden.
  • In der App kann die aktuelle Verordnung nachverfolgt werden. Zum Beispiel werden der Bearbeitungsstand und die Gültigkeit der Verordnung angezeigt.
  • Die eVerordnung kann sofort elektronisch an teilnehmende Hilfsmittelanbieter (z. B. Sanitätshäuser, Apotheken) übermittelt werden, was zu einer schnelleren Versorgung führt.
  • Weitere Vorteile werden im Laufe des Projekts hinzukommen.

Wie funktioniert der Einschreibungsprozess für Krankenversicherte?

Der Einschreibungsprozess befindet sich in der Entwicklungsphase. Weitere Informationen dazu folgen zeitnah.

Verfügbare Produktgruppen

Hier finden Sie eine Übersicht der Hilfsmittel, die ab Mitte 2024 digital verordnet werden können. Das Angebot wird dann stetig erweitert.

  • Adaptionshilfen
  • Armprothesen
  • Bade- und Duschhilfen
  • Bandagen
  • Beinprothesen
  • Brustprothesen
  • Einlagen
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Adaptionshilfen
  • Armprothesen
  • Bade- und Duschhilfen
  • Bandagen
  • Beinprothesen
  • Brustprothesen
  • Einlagen
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Epithesen
  • Gehhilfen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Kranken-/Behindertenfahrzeuge
  • Lagerungshilfen
  • Orthesen/Schienen
  • Sitzhilfen
  • Stehhilfen
  • Orthopädische Schuhe
  • Therapeutische Bewegungsgeräte
  • Toilettenhilfen

Gemeinsam für eine effizientere Versorgung

Die eVerordnung ist eine Initiative von eGesundheit Deutschland, einem Gemeinschaftsprojekt von sieben gesetzlichen Krankenkassen mit rund 34 Millionen Krankenversicherten: