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Sieben Krankenkassen weiten Projekt eVerordnung auf fast alle Hilfsmittel aus – Modellregionen als Vorreiter

Das Innovationsprojekt eVerordnung Hilfsmittel geht in die nächste Ausbaustufe. Nach der erfolgreichen technischen Einführung von digitalen Verordnungen orthopädischer Hilfsmittel und Hilfsmittel der Reha-Technik wird die eVerordnung ab sofort auf nahezu alle weiteren Hilfsmittel ausgeweitet. Dazu zählen insbesondere stark nachgefragte Produkte aus der Medizintechnik und dem Homecare-Bereich wie Glukosemanagementsysteme in der Diabetes-Therapie, Inhalations- und Atemtherapiegeräte und Inkontinenzartikel. Das teilten die sieben das Projekt tragenden Krankenkassen AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK) mit. Sie versichern gemeinsam rund 34 Millionen Menschen in Deutschland. Ausgenommen von der eVerordnung sind damit nur noch Sehhilfen, Hörhilfen und Pflegehilfsmittel.

Start der eVerordnung Hilfsmittel in Modellregionen

Gleichzeitig baut das Projekt regionale Schwerpunkte für die Erprobung der eVerordnung auf, unter anderem in Bayern. Weitere Regionen sind in Vorbereitung. Ziel sind stabile Netzwerke von Praxen, Hilfsmittelanbietern und Versicherten, in denen das digitale Angebot das heutige Papierverfahren ersetzt. Vor Ort unterstützen zum Beispiel Arztnetze bei der Information interessierter Praxen.

eVerordnung jetzt für noch mehr Facharztgruppen relevant

Mit der Ausweitung auf weitere Hilfsmittelgruppen wird die eVerordnung Hilfsmittel - neben Hausärztinnen, Internisten und Orthopädinnen - für weitere Facharztgruppen relevant, etwa aus der Gynäkologie, Diabetologie, Onkologie, Pneumologie, Geriatrie oder Urologie. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass in den Praxen eine Softwarelösung von CompuGroup Medical (Medistar, Turbomed, M1 Pro und Albis) oder Medisoftware eingesetzt wird. 

33 Millionen Hilfsmittel-Verordnungen im Jahr 2025

Die insgesamt einbezogenen Produktgruppen hatten bei den sieben beteiligten Krankenkassen im Jahr 2025 ein Aufkommen von 33 Millionen Verordnungen.

Digitale Verordnung stärkt Versorgung und entlastet Beteiligte

„Mit dem Einbezug nahezu aller Hilfsmittel und dem Start in Modellregionen können wir die eVerordnung mit allen Beteiligten unter Alltagsbedingungen erproben. Auf Basis dieser Erfahrungen entwickeln wir weitere Ideen. So können wir digitale Prozesse noch besser gestalten. Denn Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Ein klug gemachtes digitales Verfahren vereinfacht Abläufe, reduziert Fehler und spart Zeit – für Versicherte, Arztpraxen und Leistungserbringer“, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK, für den Kassenverbund.

Aus Sicht der beteiligten Krankenkassen ist die nächste Projektphase ein konsequenter Schritt. „Die Hilfsmittelversorgung ist komplex und hochrelevant für viele Versicherte. Eine Papierverordnung ist nicht mehr zeitgemäß. Mit der eVerordnung schaffen wir einen durchgängigen digitalen Prozess, der sich an der Versorgungspraxis orientiert und spürbare Erleichterungen für alle Beteiligten bringt“, sagt Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender von BIG direkt gesund. „Unser gemeinsames Ziel ist eine moderne, schnelle und verlässliche Versorgung – unabhängig davon, ob die Hilfsmittel über Apotheken, Sanitätshäuser oder spezialisierte Homecare-Anbieter bereitgestellt werden.“

Praxistaugliche Blaupause

Das Projekt setzt weiterhin auf eine enge Zusammenarbeit von Krankenkassen, IT-Partnern, Ärzteschaft und Leistungserbringern. Es entwickelt damit frühzeitig eine praxistaugliche Blaupause, noch vor der gesetzlich vorgesehenen flächendeckenden Einführung elektronischer Hilfsmittel-Verordnungen. Durch die Ausweitung auf fast alle Hilfsmittel ist das Projekt diesem Ziel einen großen Schritt nähergekommen.

eVerordnung direkt aufs Smartphone

Versicherte, die am Projekt teilnehmen, erhalten die eVerordnung für ihr Hilfsmittel nach der Verschreibung durch ihre teilnehmende Ärztin oder Arzt direkt auf ihr Smartphone. Voraussetzung ist lediglich die Nutzung der entsprechenden App der eigenen Krankenkasse. Im Gegensatz zur Papierverordnung kann die eVerordnung weder verlorengehen noch beschädigt werden. Über die App können Versicherte ihre Verordnung digital an Sanitätshäuser oder andere Hilfsmittelanbieter übermitteln, die als Versorgungspartner der Krankenkasse am Projekt teilnehmen. An der persönlichen Beratung, notwendigen Anpassung und der Abgabe vor Ort ändert sich dabei nichts – diese bleiben weiterhin fester Bestandteil der Hilfsmittelversorgung.

Ausführliche Informationen zum Pilotprojekt eVerordnung Hilfsmittel erhalten Arztpraxen, Hilfsmittelanbieter und Krankenversicherte auf der gemeinsamen Website der sieben Kassen unter egesundheit-deutschland.de.

Hinweis für die Redaktion

Die gesetzlichen Krankenkassen AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesund­heit, HEK – Hanseatische Krankenkasse, IKK classic und Techniker Krankenkasse haben sich im Frühjahr 2023 in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eGesundheit Deutschland zusammengeschlossen, um Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen gemeinsam umzusetzen.

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