Modellregionen in Bayern starten mit elektronischer Verordnung nahezu aller Hilfsmittel
Wer ein Hilfsmittel benötigt - vom Diabetes-Sensor bis zum Inhalationsgerät -, bekommt die Verordnung bislang auf Papier. Für Arztpraxen, Sanitätshäuser, Apotheken und Krankenkassen bedeutet das häufig Rückfragen, Medienbrüche und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Nun soll sich das ändern: In den Modellregionen München und Ingolstadt startet die elektronische Verordnung für nahezu alle Hilfsmittel. Sieben Krankenkassen testen gemeinsam mit den bayerischen Arztnetzen GMZ und GO-In, wie sich die Hilfsmittelverordnungen durchgängig digital gestalten lassen – von der ärztlichen Verordnung bis zur Einlösung beim Hilfsmittelanbieter. Das Projekt könnte damit den Weg für einen bundesweiten Standard in einem Versorgungsbereich ebnen, in dem allein die beteiligten Kassen AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, HEK – Hanseatische Krankenkasse, IKK classic und Techniker Krankenkasse zuletzt rund 33 Millionen Papierverordnungen pro Jahr registrierten.
Konsequent digitale Verordnung von Hilfsmitteln
Nach der technischen Einführung von digitalen Verordnungen orthopädischer Hilfsmittel und Hilfsmittel der Reha-Technik, weiten die Krankenkassen in ihrem gemeinsamen Projekt die eVerordnung in den Modellregionen auf fast alle weiteren Hilfsmittel aus. Dazu zählen Produkte aus der Medizintechnik und dem Homecare-Bereich wie Glukosemanagementsysteme bei Diabetes, Inhalations- und Atemtherapiegeräte und Inkontinenzartikel. Ausgenommen sind lediglich Seh- und Hörhilfen sowie Pflegehilfsmittel.
Stabiles Netzwerk in den bayerischen Modellregionen im Aufbau
Die bayerischen Arztnetze GMZ im Raum München und GO-In in der Region Ingolstadt unterstützen bei der Information der Ärztinnen und Ärzte. Ziel ist, ein stabiles Netzwerk von Praxen, Hilfsmittelanbietern und Versicherten aufzubauen, in denen das digitale Angebot das heutige Papierverfahren ersetzt.
Mit der Ausweitung auf weitere Hilfsmittelgruppen ist die eVerordnung Hilfsmittel - neben Hausärztinnen, Internisten und Orthopädinnen - für weitere Facharztgruppen relevant, etwa aus der Gynäkologie, Diabetologie, Onkologie, Pneumologie, Geriatrie oder Urologie. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass in den Praxen eine Softwarelösung von CompuGroup Medical (CGM) oder Medisoftware eingesetzt wird.
eVerordnung entlastet alle Beteiligten
Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, betont: „Die Ausweitung der elektronischen Verordnung auf nahezu alle Hilfsmittel ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer effizienten Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das Innovationsprojekt in den Modellregionen hat das Potential, eine praxiserprobte Blaupause für die Einführung einer konsequenten digitalen Verordnung für Hilfsmittel zu liefern. Wir entlasten hier von der ärztlichen Verordnung über die Einlösung bis zur Abrechnung beim Hilfsmittelanbieter alle Beteiligten – Ärztinnen und Ärzte, Versicherte, Sanitätshäuser und Apotheken und uns als Krankenkassen.“
Frank Hippler, Vorstandvorsitzender der IKK classic, sagt: „Die elektronische Hilfsmittelverordnung kann die Versorgung für Versicherte einfacher, schneller und transparenter machen. Damit dieses Potenzial voll ausgeschöpft wird, brauchen wir die Erfahrungen und das Engagement aller Beteiligten. Deshalb laden wir Ärztinnen und Ärzte, Hilfsmittelanbieter sowie unsere Versicherten ein, sich aktiv an dem Modellprojekt zu beteiligen und ihre Erfahrungen einzubringen. Gemeinsam können wir die digitale Versorgung praxistauglich gestalten und einen Standard entwickeln, der bundesweit Mehrwert schafft.“
Häufige Rückfragen wie bei der Papierverordnung aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben entfallen: Bei der eVerordnung helfen automatische Prüflogiken, Fehler zu vermeiden und alle erforderlichen Angaben vollständig einzutragen. So ersparen sich Arztpraxen, Hilfsmittelanbieter und Krankenkassen viele unnötige Rückfragen und Telefonate.
Dazu Professor Siegfried Jedamzik, Vorsitzender des Arztnetzes GO-In: „Die eVerordnung für Hilfsmittel von eGesundheit Deutschland zeigt, wie smarte Digitalisierung im Alltag spürbar entlasten kann. Dank des integrierten Verordnungs-Assistenten werden mögliche Fehler bereits im Ausstellungsprozess vermieden.“
Dominik Schmid, Geschäftsführer des Arztnetzes GMZ, ergänzt: „Das reduziert den Abstimmungsaufwand spürbar: Weniger Rückfragen von Leistungserbringern bedeuten eine echte Win-win-Situation für Ärztinnen und Ärzte sowie für Hilfsmittelleistungserbringer.“
eVerordnung direkt aufs Smartphone
Versicherte, die am Projekt teilnehmen, erhalten die eVerordnung für ihr Hilfsmittel nach der Verschreibung in der Arztpraxis direkt auf ihr Smartphone. Dazu brauchen sie eine entsprechende App ihrer Krankenkasse. Über die App können Versicherte ihre Verordnung digital an Sanitätshäuser oder andere Hilfsmittelanbieter übermitteln, die am Projekt teilnehmen. An der persönlichen Beratung rund um das Hilfsmittel, der Anpassung und der Abgabe vor Ort ändert sich nichts – diese sind weiterhin fester Bestandteil der Hilfsmittelversorgung.
Ausführliche Informationen zum Pilotprojekt eVerordnung Hilfsmittel erhalten Arztpraxen, Hilfsmittelanbieter und Krankenversicherte auf der gemeinsamen Website der sieben Kassen unter egesundheit-deutschland.de.
Hinweis für die Redaktion
Die gesetzlichen Krankenkassen AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesund-heit, HEK – Hanseatische Krankenkasse, IKK classic und Techniker Krankenkasse haben sich im Frühjahr 2023 in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eGesundheit Deutschland zusammengeschlossen, um Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen gemeinsam umzusetzen.
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